Zusammenfassung zur 2. Fachveranstaltung am 14. Februar 2018

Das deutsche Eichrecht macht es notwendig, dass man sich in Berlin über die bis dahin errichtete Ladeinfrastruktur Gedanken macht. Dazu wurde vom Senat, genauer gesagt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Sommer letzten Jahres zur 1. Fachveranstaltung eingeladen.

Am 14.02.2018 fand nun die zweite Veranstaltung statt. Thema bei diesem Zusammenkommen war die Analyse der Nachfragereaktionen und der Stellplatzbelegung bei Variation des Preismodells für die Nutzung von Ladeinfrastruktur im Berliner Modell.

Hintergrund der Fachveranstaltung ist die Einführung der sogenannten Session Fee. Durch diesen Einmalbetrag umgeht man die Anforderungen an das deutsche Eichrecht. Auf diese möchte ich hier nicht eingehen, das würde den Rahmen dieses Beitrags bei weitem sprengen. Es sei nur so viel gesagt; die Eichbehörden haben genaue Vorstellungen davon, wie die Ladevorgänge gemessen und abgerechnet werden sollen. Da keine Ladesäule diese Anforderungen erfüllt, müssten diese stillgelegt werden, wenn die Abgabe des Stroms nach kWh z.B. abgerechnet werden soll.

Eine Ausnahme an dieser Stelle sind die bereits aufgestellten Innogy-Säulen. Diese haben einen nach älteren Vorgaben geeichten Abrechnungsprozess (welcher nach den aktuellen Anforderungen vermutlich keine Zulassung mehr erhalten würde) und daher mutmaßlich eine Art von Bestandsschutz.

In den Vorträgen wurden viele Informationen gegeben, ich will versuchen, die wesentlichen darzustellen.

Zu nächst berichtet die Senatsverwaltung. Der Status Quo vor und nach der Einführung der Session Fee wird erläutert. Seit deren Einführung werden nun auch wieder neu installierte Säulen ans Netz genommen. Die Anzahl der Säulen nimmt zwar noch weiter zu, aber nicht mehr ganz so dynamisch wie in 2016 bzw. Anfang 2017.

Die Anzahl der E-Fahrzeuge hat lt. KBA Angaben deutlich zugenommen, besonders die Anzahl der Plugin-Hybride steigt erheblich an. Die Senatsverwaltung sieht sich im nationalen Vergleich beim Aufbau der Säulen in einer Spitzenposition. Im internationalen Vergleich hinken wir jedoch deutlich hinterher.

Interessant ist zu sehen, wie sich die Standzeiten verändert haben, dazu später mehr. Laut Senatsverwaltung bzw. deren Auswertung der von Allego zur Verfügung gestellten Daten beträgt die durchschnittlich geladene Strommenge etwa 11 kWh bei einer durchschnittlichen Anschlussdauer von etwa 7 Stunden.

Daraus leitet die Verwaltung eine deutliche Fehlnutzung (im Sinne zu langer Standzeiten) ab. Die Priorität der Senatsverwaltung liegt daher u.a. auf der Verkürzung dieser Standzeiten. Im Verhältnis der E-Fahrzeuge zu den öffentlichen Ladepunkten hat Berlin im Vergleich zu anderen europäischen Städten ein sehr gutes Ladeinfrastrukturangebot.

Ein Hinweis zur aktuellen Beschilderung wurde noch gegeben, diese wird sich vorerst nicht ändern, weil die aktuelle Beschilderung bundesrechtlich so beschlossen wurde und daher so anzuwenden ist.

Im weiteren Verlauf wurden dann Begleitforschungsergebnisse nach aktuellem Stand präsentiert. Ein paar Auszüge daraus:

seit Umstellung auf die Session Fee

  • hat die Anzahl der Ladevorgänge von den Carsharern abgenommen
  • längste einzelne Anschlusszeit eines Carsharers betrug 784 Stunden
  • bei den nicht-Carsharern haben die Ladevorgänge deutlich zugenommen, längste einzelne Anschlussdauer hier war 80,5 bzw. 346 Stunden
  • die von NewMotion durchgeführte Befragung wurde von 200 Teilnehmern beantwortet, 96% davon waren männlich, 86% sind für ein verbrauchsbasiertes Modell, 44% nutzen be emobil eher selten, 41% der Befragten nutzen be emobil regelmäßig
  • insgesamt gaben 62 % der Befragten an, seit der Tarifumstellung weniger an den be emobil zu laden.

Die juristischen Ausführungen zum Thema Eichrecht erspare ich uns allen, aber eins muss klar sein. Diese Vorgaben dienen dem Verbraucherschutz und sind wichtig, damit nicht irgendwelche kruden Abrechnungen, die es tatsächlich gibt, den Verbraucher benachteiligen.

Schließlich wird von Allego der derzeitige Stand der Umrüstung der Ladeinfrastruktur auf die eichrechtlichen Vorgaben erörtert. Wenn alles klappt, könne man im Sommer mit dem Echtzeiteinsatz beginnen. Dazu müssen dann aber alle be emobil Säulen aufgerüstet werden.

Hinsichtlich der tariflichen Ausgestaltung lässt sich natürlich niemand in die Karten gucken, aber es wurde schon verstanden, dass die Verbraucher eine leistungsabhängige Abrechnung wünschen, dass die möglicherweise mit einer Zeitkomponente kommt, ist nicht auszuschließen.

Wichtig ist auch, man würde von Seiten Allegos auch gerne den 1ph-Ladern an den 11kW Säulen helfen. Nur aktuell dürfen sie das nicht, da selbst die Unterscheidung, ob ein Auto mit einer oder drei Phasen lädt einen Messvorgang darstellt, welcher wiederum den eichrechtlichen Vorgaben unterliegt. Daher ist die Situation auch von der Betreiberseite alles andere als befriedigend.

Soweit die "knappe" Zusammenfassung der 2. Fachveranstaltung, es bleibt spannend.

Eine Antwort auf „Zusammenfassung zur 2. Fachveranstaltung am 14. Februar 2018

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  1. Session Fee ist ungerecht. Wer illegale Säulen aufstellt, muss den Strom so lange verschenken, bis das Problem gelöst ist.

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